Änderungen der Förderrichtlinien führt zu Verzögerungen im Ausbauprojekt „Vöhrenbach Kernstadt 1. Bauabschnitt“
Die Voraussetzungen für eine Förderung durch das Land Baden-Württemberg haben sich entscheidend geändert. Bisher hat der Zweckverband fast alle Fördergelder vom Land erhalten. Seit ein paar Wochen ist nun klar, dass für einige Gebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis eine andere Form der Förderung erforderlich ist. Dabei können Fördermöglichkeiten durch das Land mit dem des Bundes kombiniert werden. Davon betroffen ist auch die Stadt Vöhrenbach mit dem Ausbaugebiet „Kernstadt 1. Bauabschnitt“. In der Übergangszeit, bis alle Abläufe bekannt und routiniert ablaufen, kommt es leider zu Verzögerungen bei laufenden Projekten.
Der Ausbau ohne Fördergelder ist für eine Kommune kaum möglich. Deswegen bereitet der Zweckverband aktuell einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Bundesministerium vor. Die Voraussetzung für Mittel des Bundes ist eine aktuelle Markterkundung. Das bedeutet, dass alle regionalen privaten Telekommunikationsanbieter abgefragt werden müssen, ob sie in den kommenden Jahren im Gebiet Vöhrenbach tätig werden.
Durch diese veränderten Vorgaben kann sich der Beginn des Ausbaus um mehrere Monate bis hin zu einem Jahr verzögern. Einen Baustart im Jahr 2019 kann der Zweckverband nicht garantieren. Der Zweckverband hat in den vergangenen Wochen alle Kommunen auf die Änderungen hingewiesen und berät bei der weiteren Vorgehensweise.