Im Zuge des Bundesprogrammes für die Breitbandförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungsstrecken zu den Neubaugebieten gefördert. Somit kann eine Versorgung der Neubaugebiete gewährleistet werden. In Brigachtal wurde uns eine Fördersumme von 22.530 € für das Neubaugebiet „Im Grüble“ vorläufig bewilligt. Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.…
Tag: 1. Juni 2021
Vorläufiger Zuwendungsbescheid für Zuführung Neubaugebeit Unter dem Scheibenrein in Aasen
Im Zuge des Bundesprogrammes für die Breitbandförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungsstrecken zu den Neubaugebieten gefördert. Somit kann eine Versorgung der Neubaugebiete gewährleistet werden. In Donaueschingen wurde uns eine Fördersumme von 26.141 € für das Neubaugebiet „Unter dem Scheibenrein“ in Aasen vorläufig bewilligt. Die genauen Zuführungsstrecken werden in den nächsten Wochen mit der Stadt Donaueschingen abgestimmt. Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune…
Vorläufiger Zuwendungsbescheid erhalten
Im Zuge des Bundesprogrammes für die Breitbandförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungsstrecken zu den Neubaugebieten gefördert. Somit kann eine Versorgung der Neubaugebiete gewährleistet werden. In Mönchweiler wurde uns eine Fördersumme von 125.497 € für das Neubaugebiet „Kälberwaid“ vorläufig bewilligt. Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.
Vertragsunterlagen an Eigentümer versendet
Die Unterlagen für die Grundstückseigentümer im 3. Bauabschnitt in der Kernstadt von Furtwangen wurden am 31.05.2021 an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit der Post verschickt. Wir bitten die aufgefüllten Vertragsunterlagen bis zum 23.06. an uns zurück zu senden oder bei der Stadt Furtwangen abzugeben. Das Video mit der Online-Infoveranstaltung mit Bürgermeister Herdner finden Sie hier: Online-Infoveranstaltung Furtwangen Bei Rückfragen zum Ausbauprojekt können Sie sich gerne an Frau Gläser vom Zweckverband oder an Herr Jung von der Stadt Furtwangen wenden.