Die Mitglieder der Zweckverbands haben der Anpassung der Satzung zugestimmt, künftig bei Bedarf Versammlungen auch online durchzuführen. Auch in Zeiten von Mindestabstand, Quarantäne und Kontaktbeschränkungen müssen die kommunalen Gremien entscheidungsfähig bleiben. Hierfür hat der Gesetzgeber mit § 37a Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) die Möglichkeit geschaffen, Sitzungen per Video- oder Hybridkonferenz abzuhalten. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, muss die Hauptsatzung, im Falle des Zweckverbands Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar die Verbandssatzung, geändert werden.
Grundsätzlich sollen die Zweckverbandsversammlungen in Präsenz abgehalten werden. Sollte dies aber insbesondere aus Gründen des Seuchenschutzes einmal nicht möglich sein, soll mit der Satzungsänderung die Möglichkeit geschaffen werden, Sitzungen als Video- oder Hybridkonferenz abzuhalten.
Seit der letzten Zweckverbandsversammlung im Dezember 2020 gibt es auch durch den schneereichen Winter keine großen Veränderungen beim aktuellen Ausbaustatus oder bei den Inbetriebnahmen. Zwischenzeitlich sind manche Baustellen wieder angelaufen, in den höheren Lagen ist aber auch Ende März noch kein kontinuierlicher Ausbau möglich. Der Zweckverband hat in dieser Zeit vor allem neue Bauvorhaben vorbereitet, die in den kommenden Monaten im ganzen Kreis starten. Die Erfolgsstory aus dem Jahr 2020 im Bereich der Förderung konnte im neuen Jahr fortgeschrieben werden. Im Rahmen der Bundesförderung sind mittlerweile 71 Anträge (+18 seit Mitte Dezember 2020) mit einem Fördervolumen von über 65 Mio. € gestellt (+11 Mio. €) und über 64 Mio. € (+ 14 Mio. €) sind bereits vom Bund vorläufig bewilligt worden.