Die Verlegung der Glasfaserleitung in Richtung des Neubaugebietes “Im Grüble” wurde erfolgreich abgeschlossen. In Koordination mit der Gemeinde konnte die Firma Storz sowohl Kanal, Strom sowie die Verbände für den Glasfaseranschluss verlegen. Somit ist die Versorgung des Neubaugebietes gewährleistet.
Kategorie: Neubaugebiet “Im Grüble”
Vorläufiger Zuwendungsbescheid erhalten
Im Zuge des Bundesprogrammes für die Breitbandförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungsstrecken zu den Neubaugebieten gefördert. Somit kann eine Versorgung der Neubaugebiete gewährleistet werden. In Brigachtal wurde uns eine Fördersumme von 22.530 € für das Neubaugebiet „Im Grüble“ vorläufig bewilligt. Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.…
Projektbeschreibung Zuführung Neubaugebiet
Für den Anschluss des Neubaugebietes „Im Grüble“ in Brigachtal wurde für die Zuführungsstrecke eine Markterkundung mit einer Laufzeit vom 21.10.2020 bis 17.10.2020 durchgeführt. Diese hat ergeben, dass eine Unterversorgung der betroffenen Bereiche vorliegt und kein privater Telekommunikationsanbieter in den kommenden drei Jahren einen Ausbau plant. Somit waren alle Voraussetzung für einen Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfüllt. Durch den Aufbau des Höchstgeschwindigkeitsnetzes können 8 interessierte, gewerbliche und private Endkunden des Neubaugebietes mit FTTB erschlossen und insbesondere den Gewerben symmetrische Bandbreiten von 1 Gigabit/s angeboten werden. Die mit…
Fördergelder beantragt
Der Förderantrag beim Bund konnte am 17.03.2021 mit einer Fördersumme in Höhe von 22.530 € eingereicht werden. Das entspricht 50% der Gesamtkosten der Maßnahme. Nach Erhalt des vorläufigen Bescheides können nochmal bis zu 40 % über das Land Baden-Württemberg beantragt werden. Allerdings errechnen sich die genauen Beträge erst nach Fertigstellung der Maßnahme. Die Zuführung erfolgt entlang der Siedlerstraße worüber dann das Neubauegbiet versorgt werden kann. Sobald es weitere Informationen zur Maßnahme gibt, werden wir Sie informieren.