Im Zuge des Bundesprogrammes für die Breitbandförderung werden unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungsstrecken zu den Neubaugebieten gefördert. Somit kann eine Versorgung der Neubaugebiete gewährleistet werden. In Donaueschingen wurde uns eine Fördersumme von 26.141 € für das Neubaugebiet „Unter dem Scheibenrein“ in Aasen vorläufig bewilligt. Die genauen Zuführungsstrecken werden in den nächsten Wochen mit der Stadt Donaueschingen abgestimmt. Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune…
Kategorie: Aasen und Heidenhofen
Vorläufiger Zuwendungsbescheid für Zuführung Neubaugebiete Käppelestraße und Alpenblick
In Donaueschingen wurde uns eine Fördersumme von 181.032 € für das Neubaugebiet „Käppelestraße“ in Aasen und für das Neubaugebiet „Alpenblick“ in Heidenhofen vorläufig bewilligt. Die genauen Zuführungsstrecken werden in den nächsten Wochen mit der Stadt Donaueschingen abgestimmt. Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet. Die Bewilligung für die…
Zuführung Neubaugebiete: Fördergelder beantragt
Die Förderrichtlinie des Bundes ermöglicht es nun unter bestimmten Voraussetzungen die Zuführungen zu Neubaugebieten zu fördern. Somit kann den Neubaugebieten eine Versorgung gewährleistet werden. Wir konnten somit Fördergelder zu dem Neubaugebiet “Käppelestraße” und “Unter dem Scheibenrein” in Aasen sowie zum Neubaugebiet “Alpenblick” in Heidenhofen beantragen. Beide Förderanträge konnten am 17.03.2021 eingereicht werden. Insgesamt konnten wir eine Fördersumme in Höhe von rund 205.000 € beantragen. Sobald wir den vorläufige Zuwendungsbescheid vom Bund erhalten haben, können nochmal bis zu 40% beim Land BW (Kofinanzierung) beantragt werden. Die Festlegung der genauen Zuführungsstrecken sind…