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Das Land Baden-Württemberg fördert Ausbauprojekte des Zweckverbands Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar mit über 3 Millionen Euro

Gute Nachrichten konnte Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl am 13.11.2020 für den Schwarzwald-Baar-Kreis vermelden. Fördergelder in Höhe von rund 3.125.000 Euro sind für Projekte des Zweckverbands Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar bewilligt worden.

Hier die Summen im Einzelnen:

Mitverlegung St. Georgen – Kühlbrunnenweg/Waldparkweg     21.375 €
Vöhrenbach – Bregtalradweg (Backbone)    96.377 €
VS – Gewerbegebiet Dickenhardt     584.000 €
VS – Zollhaus    360.000 €
Furtwangen – Neukirch Außenbereich, Rohrbach und Linach   rund 2.063.083 €

Bei den Fördergeldern für Villingen-Schwenningen und Furtwangen handelt es sich um die Ko-Finanzierung von Bund und Land. Vom Bund wird der Ausbau des Gewerbegebietes Dickenhardt mit 730.000 Euro und der Ausbau in Zollhaus mit 450.000 Euro gefördert. Für die Gebiete in Furtwangen sind 2.579.000 Euro bewilligt worden. Zehn Prozent der Kosten müssen die Kommunen tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.

 

 

 

        

Ende Oktober sind alle Anschlüsse betriebsbereit

Aktueller Ausbaustatus (KW 43):

Die Asphaltfeindecke in der Storzenbergstraße zwischen Hausnummer 28 und 32 ist eingebaut (Mängelbeseitigung). In der Industriestraße wurde auf einem Teil auch die Asphaltfeindecke aufgenommen und neu eingebaut.

Zwischenstand der fertiggestellten Hausanschlüsse:
– 131 von 133 Gebäude sind bereits betriebsbereit gemeldet
– am Montag, den 26.10. , werden die letzten Abschlussdosen montiert.
Alle Anschlüsse sind somit bis 30.10. übergeben.

Video: Infoveranstaltung Galetsch-Rupertsberg und Seebauernhöhe

Wegen der aktuellen Corona-Pandemie können wir Sie leider nicht wie gewohnt auf einer großen Veranstaltung über den kommunalen Glasfaser-Ausbau in St. Georgen durch den Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar informieren. Deswegen haben haben Bürgermeister Michael Rieger und Zweckverbandsgeschäftsführer Jochen Cabanis das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei unserer Sachbearbeiterin:

Eva Rösgen
Mail: e.roesgen@lrasbk.de
Tel.: 07721/913 5769

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße, Ihr Zweckverbands-Team

Förderzusage für Seebauernhöhe erhalten

Erfreulicherweise haben wir heute (17.08.2020) den vorläufigen Zuwendungsbescheid für das Gewerbegebiet Seebauernhöhe in St. Georgen vom Bund erhalten.

Uns wurde die Fördersumme wie beantragt in Höhe von 300.000 €  vorläufig bewilligt. Nun können wir die Kofinanzierung beim Land einreichen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.

Dieses Projekt wird voraussichtlich gemeinsam mit der Baumaßnahme im Bereich Galetsch ausgeschrieben und ausgebaut.
Bei Neuigkeiten oder Details zum Ausbaugebiet werden wir Sie wieder informieren.

Bundesförderung für „St. Georgen – Peterzell Lückenschluss Hagenmoos bis Bahnlinie“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dem Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar für das Ausbauprojekt in St. Georgen den vorläufigen Zuwendungsbescheid in Höhe von 150.000 Euro erteilt. Insgesamt betragen die geplanten Baukosten 300.000 Euro. Jetzt kann der Zweckverband einen Antrag auf Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausumme (135.000 Euro) gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten muss die Kommune tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.

In diesem Bundesförderantrag sind Bereiche aus der Mooswiesenstraße, Villinger Straße und Fichtenstraße enthalten. Um die Verbindung zum bestehenden kommunalen Glasfasernetz herzustellen, wird die Verlegung auch über angrenzende Straßen durchgeführt. Die genaue Detailplanung steht noch aus. Diese Anwohner haben dann ebenfalls die Möglichkeit, einen Glasfaser-Hausanschluss zu erhalten. Während die förderfähigen, und damit nachweislich unterversorgten Gebäude keine Kosten für den Anschluss zahlen brauchen, müssen die Anwohner an den sogenannten Zuführungen die Kosten selbst tragen.