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Ausschreibung erfolgt

Die Ausschreibung für die Vergabe an eine Baufirma wurde am 20.10.2021 veröffentlicht. Somit wird am 16.11.2021 die sogenannte Submission stattfinden und die Angebote angeschaut.
Nachdem eine Widerspruchsfrist von 14  Tagen abgelaufen ist, kann die entsprechende Baufirma final beauftragt werden.

Der Baustart wird je nach Witterung im 1. Quartal 2022 sein.
Sobald nähere Details zum Bauablauf bekannt sind, werden wir wieder informieren.

Video-Infoveranstaltung für Anlieger

Der Start des Glasfaser-Ausbaus in der Villinger Innenstadt steht bevor. Die Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen und der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar wollen Ihnen deswegen die neuesten Informationen zukommen lassen. Die Baufirma Vetter aus Hüfingen hat den Zuschlag für den Ausbau erhalten. Gemeinsam mit der Stadt, dem Planungsbüro und dem Zweckverband ist der Ablauf der Baumaßnahme erarbeitet worden. Es ist vorgesehen, am 1. November 2021 in der Kanzleigasse zu beginnen und bis zu den bereits verlegten Leerrohren in der Rietstraße zu gelangen.

In den Einkaufsstraßen findet zwischen dem 19.11.21 und dem 9.1.22 keine Bautätigkeiten statt. In dieser Zeit werden Bauabschnitte außerhalb der Haupteinkaufszone durchgeführt.

Um Ihnen die Baumaßnahme noch detaillierter näherzubringen, bieten wir einen virtuellen runden Tisch an. Diese Online-Veranstaltung findet statt

am Donnerstagnachmittag, den 28. Oktober 2021

Melden Sie sich bitte hierfür bis zum Dienstag, den 26. Oktober 2021, beim Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar an, wir schicken Ihnen den Teilnahme-Link zu:

Kontaktdaten:  Ingrid Vetter (Kundenbetreuung)

                               i.vetter@Lrasbk.de

Darüber hinaus bieten wir den Service eines digitalen Newsletters. Hier bekommen Sie immer die wichtigsten Informationen zum Ausbau, wie z.B. wann die Verlegung in welcher Straße beginnt oder wo wegen der Witterung eine Baupause eingelegt werden muss. Schicken Sie uns eine Mail mit Ihren Kontaktdaten und wir nehmen Sie in den Verteiler mit auf.

Wir weisen darauf hin, dass es durch Schnee, sehr kalte Temperaturen und schnelle Wetterwechsel immer wieder zu Verzögerungen und Umplanungen kommen kann. Nutzen Sie deswegen bitte unseren Informationsservice per Mail und die Homepage des Zweckverbands.

Infos zum Ablauf der Baumaßnahme

Den Tiefbau betrifft nur die rot eingefärbten Linien. Bei den blauen Linien handelt es sich um bereits verlegte Leerrohre, hier muss kein Graben mehr geöffnet werden. Die Verlegung findet oft auf nur einer Straßenseite statt, da nur ein direkter Weg zwischen den förderfähigen Anschlüssen der Schulen im Innenstadtbereich hergestellt werden darf.

Hier vorab einige Informationen zur Durchführung der Baumaßnahme:

Dass umfangreiche Bauarbeiten in der Villinger Innenstadt zu Konflikten mit großen Veranstaltungen führen können, ist uns bewusst. Wichtige wirtschaftliche (Weihnachtsgeschäft, Aufbau und Durchführung des Weihnachtsmarktes) und gesellschaftliche Termine (das große Narrentreffen zum 150. Jubiläum der Katzenmusik und alle weiteren Termine der Villinger Fastnacht) werden wir bei der Planung berücksichtigen. Wir rechnen aktuell damit, dass der Tiefbau im „kritischen Bereich“ insgesamt rund drei Monate in Anspruch nehmen wird.

Generell werden vom 19.11.2021 bis 9.1.2022 in den Einkaufsstraßen keine Bauarbeiten durchgeführt.

Beim Tiefbau gibt es Beeinträchtigung durch den offenen Graben. Zwischen dem Gebäude und Baustelle werden 2,5 bis 3 Meter Abstand gehalten. Die Grabenbreite beträgt zwischen 60-80 cm, die Baustelle hat eine Breite von insgesamt 2 bis 2,5 Meter. Es wird immer nur in kleineren Bereichen gearbeitet, z.B. von der einen Straßenquerung bis zur nächsten – Länge etwa 80 Meter. Die Beeinträchtigung vor dem Gebäude dauert ca. eine Woche. Zur Herstellung eines Hausanschlusses wird ein halber Tag benötigt. Um den Zugang zu den Geschäften dauerhaft zu gewährleisten, werden Behelfsbrücken (zwei Meter breit) eingesetzt.

Beim Einbringen der Kabel kommt es zu geringeren Beeinträchtigung, da der Graben bereits wieder geschlossen ist. Der Einzug erfolgt unterirdisch.

 

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zum Ausbau haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Kundenberaterin Ingrid Vetter telefonisch unter 07721-913 5767 oder per Mail unter i.vetter@lrasbk.de (nur vormittags).

Projektbeschreibung „Villingen-Schwenningen – Villingen Innenstadt Anbindung Schulen und Rathaus“

Für den Breitbandausbau in den Schulen von Villingen-Schwenningen wurde eine Markterkundung vom 05.07.2019 03.09.2019 durchgeführt. Diese haben ergeben, dass in 24 Schulen im kompletten Gemeindegebiet von Villingen-Schwenningen, eine Unterversorgung vorliegt und kein privater Telekommunikations-anbieter in den kommenden drei Jahren einen Ausbau plant. Somit waren alle Voraussetzung für einen Förderantrag im Zuge des Sonderaufrufes Schulen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfüllt. Aufgrund der großflächigen Gebiete wird der Ausbau der Schulen im Zuge mehrerer Bauabschnitte realisiert.

Durch den Aufbau des Höchstgeschwindigkeitsnetzes können auch gewerbliche und private Endkunden mit FTTB in Villingen-Schwenningen erschlossen und insbesondere den Gewerben symmetrische Bandbreiten von 1 Gigabit/s angeboten werden.

Die atene KOM ist der Projektträger, der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die organisatorische Betreuung übernimmt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.atenekom.eu/bfp/

 

Informationen zum Ausbau:

Der erste Bauabschnitt wird auf der Gemarkung Villingen stattfinden. Hier wird die Karl-Brachat-Realschule, Klosterringschule, Sprachheilschule, St. Ursula Schule und das Romäusgymnasium an das Glasfasernetz angeschlossen. Außerdem können in diesem Zuge, aufgrund der langen Zuführungsstrecken zu den Schulen, das Rathaus sowie einige Gebäude der Villinger Innenstadt einen Glasfaseranschluss erhalten.

Insgesamt wurden hierbei 201 Eigentümer (inkl. Schulen) vom Zweckverband angeschrieben. Davon haben sich 112 interessierte Bürgerinnen und Bürger für einen Glasfaser-Hausanschluss entschieden.

Der Bau wird voraussichtlich in KW41 starten können. Der offizielle Spatenstich wird am 10.11.2021 erfolgen. Teilnehmen werden die Vertreter der Stadt Villingen-Schwenningen, die Baufirma Vetter, ein Vertreter des Planungsbüros MRK Media AG und des Zweckverbandes. Der Projektträger ateneKOM und ein Vertreter des Landes Baden-Württemberg wurden ebenfalls als Fördergeber eingeladen.

Folgende Summen ergeben sich aus dem Gesamtprojekt Villingen-Schwenningen – Anbindung Schulen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet. Der Ausbau aller bewilligten Projekte wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

 

Kosten

(Bau + Nebenkosten)

Förderung Kosten für die Kommune
Ortsnetz (Bundesförderung & Kofinanzierung) 5.300.000 € Bund: 2.650000 €

Land: 2.120.000 €

530.000 €

 

In Villingen-Schwenningen wurden bereits in einigen Gewerbegebieten und Ortsteilen Breitbandinfrastrukturen in den letzten Jahren verlegt sowie mehrere Mitverlegungen umgesetzt. In diesem Zuge wurden zahlreiche Investitionen auch mithilfe von Landesfördermitteln getätigt und PoP Standorte errichtet.

 

 

 

Das Land Baden-Württemberg fördert VS-Ausbauprojekte des Zweckverbands Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar mit 4,4 Millionen Euro

Die frohe Botschaft konnte erstmals wieder in einer Präsenzveranstaltung überbracht werden. Bei der Übergaberunde im Kursaal in St. Blasien am 04. September konnten sich die Mitglieder des Zweckverbands Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar über Fördergelder in Höhe von 17.526.361 Euro freuen.

Für Villingen-Schwenningen konnte die sogenannte Ko-Finanzierung für die Ausbauprojekte „Gewerbegebiet Krebsgraben“ über 429.341 Euro, „Volkertsweiler“ über 329.725 Euro, „Friedengrund“ über 83.263 Euro, „Schwenningen Bereich Melben“ über 227.053 Euro, „Weilersbach, Weigheim und Mühlhausen“ über 2.366.780 Euro, „Gewerbegebiete Bettelen und Grabenäcker“ über 316.249 Euro und „Gewerbegebiete Vorderer Eckweg, Innenstadt und Goldenbühl“ über 658.100 Euro entgegengenommen werden.

Ko-Finanzierung bedeutet, dass der Bund sich mit 50 Prozent an den Baukosten beteiligt, das Land mit bis zu 40 Prozent und zehn Prozent der Kosten müssen die Kommunen tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet.