In diesen Tagen erhalten die Eigentümer und Eigentümerinnen, die ein Gebäude im zweiten Bauabschnitt besitzen, die Vertragsunterlagen vom Zweckverband. Durch den Wechsel von Land- auf Bundesförderung haben sich einige Änderungen ergeben. Die Vertragsunterlagen müssen bis zum 5. März 2021 wieder an den Zweckverband zurückgeschickt werden.