Das Bundministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dem Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar eine Fördersumme von insgesamt 11.300.446 Euro für den Glasfaser-Ausbau im Landkreis vorläufig bewilligt. „Elf Millionen Euro sind eine gewaltige Summe und bedeuten einen riesigen Schritt vorwärts für die Internet-Versorgung über Glasfaser bis ins Haus“, freut sich Landrat und Zweckverbandsvorsitzender Sven Hinterseh, “Ohne diese finanzielle Unterstützung durch den Bund und das Land Baden-Württemberg wäre der Ausbau im ländlichen Raum unmöglich.“ Insgesamt werden 15 Projekte berücksichtigt.
Folgende Projekte wurden in Villingen-Schwenningen bewilligt:
VS Ortsteile – Weigheim, Weilersbach und Mühlhausen:
Gesamtkosten 5.916.951 Euro
Bundesförderung prozentual (Förderquote) 50 %
Bundesförderung Betrag 2.958.475 Euro
Gewerbegebiete VS-Villingen – Vorderer Eckweg, Goldenbühl und Nähe Innenstadt Villingen:
Gesamtkosten 1.645.251 Euro
Bundesförderung prozentual (Förderquote) 50 %
Bundesförderung Summe 822.625 Euro
Gewerbegebiete VS-Schwenningen – Grabenäcker und Bettelen:
Gesamtkosten 790.623 Euro
Bundesförderung prozentual (Förderquote) 50 %
Bundesförderung Summe 395.311 Euro
VS-Schwenningen Bereich Melben:
Gesamtkosten 567.633 Euro
Bundesförderung prozentual (Förderquote) 50 %
Bundesförderung Summe 283.816 Euro
VS – Friedengrund:
Gesamtkosten 208.159 Euro
Bundesförderung prozentual (Förderquote) 50 %
Bundesförderung Betrag 104.079 Euro
Jetzt kann der Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar den Antrag zur Ko-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg stellen. Hier können noch einmal bis zu 40 Prozent der Bausummen gefördert werden. Zehn Prozent der Kosten müssen die Kommunen tragen. Die endgültigen Summen werden erst nach Abschluss der Baumaßnahme anhand der tatsächlich angefallenen Baukosten berechnet. Der Ausbau aller bewilligten Projekte wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Einige Trassenanlieger, die auf dem Weg zum geförderten Ausbaugebiet liegen, können ebenfalls mit angeschlossen werden. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden vor Umsetzung des Projektes angeschrieben.